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Wildbienenschutz (Einführung)

Nisthölzer, Nistziegel, hohle Stengel, Lehmwände
Nisthölzer, Nistziegel, hohle Stengel, Demo-Nisthilfe, Lehmwände

Die "Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten" bzw. umgangssprachlich "Bundesartenschutzverordnung" (BArtSchV) "schützt" in Konkretisierung des Naturschutzgesetze Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) seit 1980 alle Bienenarten (Apoidae bzw. Apidae) – also nicht nur die verschiedenen Hummelarten. Verboten ist danach grundsätzlich einerseits, Wildbienen zu fangen, zu töten oder ihre Nist- oder Zufluchtsstätten zu beschädigen oder zu zerstören. Andererseits ist genau dies der "ordnungsgemäßen" land- oder forstwirtschaftlichen Bodennutzung erlaubt, und auch Privatleute haben de facto kaum etwas zu befürchten, wenn sie Wildbienen vernichten.
    Aber auch der Staat selbst beteiligt sich an der Ausrottung: Wenn es dem angeblichen "Allgemeinwohl" dient, betreibt die Politik und genehmigen ihre Behörden ohne Rücksicht auf Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten gerne "Flurbereinigungen", Straßenbau- und andere Baumaßnahmen. Als Folge staatlichen und privaten bzw. landwirtschaftlichen Handelns wurden von den ca. 570 in Deutschland nachgewiesenen Bienenarten bereits 39 ausgerottet, und 52% befinden sich in den Gefährdungskategorien der Roten Liste (= ohne Vorwarnliste).
    Die Gesetzeslage ist also "eindeutig": Die einen haben eine offizielle Lizenz zum "ordnungsgemäßen" Wildbienen-Töten, die anderen können im Prinzip schon bestraft werden, wenn sie in guter Absicht – etwa um ihre Art zu bestimmen – eine Biene nur fangen und anschließend wieder freilassen.

Dabei ist die unterschiedliche Behandlung unterschiedlicher Interessensgruppen nicht einmal das Entscheidende: Noch wichtiger ist, daß die Art der Vernichtung die größte Rolle spielt: Während das vorsätzliche Töten (und selbst das vorübergehende Fangen) einer einzigen Biene theoretisch geahndet werden kann, sind ihre Nahrungs- und Bruthabitate in der Praxis so gut wie ungeschützt! Bekanntlich rottet aber nicht das gelegentliche Einfangen eines Insekts eine Art aus, sondern nur die Zerstörung ihres Lebensraumes. Vor diesem Hintergrund spielt es kaum noch eine Rolle, daß auch die vorsätzliche Tötung einzelner Wildbienen so gut wie nie geahndet weil als unwichtiges Kavaliersdelikt empfunden wird.

Auf den Staat ist also kein Verlaß: Wer wirklich Wildbienen schützen will, muß selbst aktiv werden. Nachdem viele Aspekte der Wildbienen-Biologie (Gattungen, Anatomie, Sozialverhalten, Fortpflanzung, Gefährdung) in der Wildbienen allgemein & Biologie allgemeinen bzw. Biologie-Sektion schon beleuchtet und viele Bienengattungen und -arten in einer eigenen Sektion (Solitärbienen-Portraits Portraits) vorgestellt wurden, befaßt sich diese Sektion nun mit dem Schutz der Wildbienen – sofern er Privatleuten und Vereinen möglich ist:

  1. Schutz und Schaffung der Nahrungsgrundlage:

  2. Rolle der Sammelflugdistanzen Flugdistanzen und -dauer zwischen Nahrungs- und Nisthabitaten etc.
    (Sammelflugdistanzen Sammelflugdistanzen · Kleinräumigkeit Kleinräumigkeit der Landschaft · Wildbienen - Honigbienen Honigbienen)
  3. Klicken Sie auf die einzelnen Objekte:
    Schilfkasten, Schaukasten und Baumscheibe
    Schilfkasten, Schaukasten und Baumscheibe: Nicht alle Nisthilfen sind wirklich gut ...
    Lehmwand, Baumscheibe und hohle Stengel
    • Baumscheiben (die leicht Risse bilden),
    • Bambusröhrchen (die sich leicht spalten)
    • Nistziegel (sehr gute Nisthilfe, deren Name, "Hotel", allerdings irreführend ist)

  4. Schutz der natürlichen Nistplätze sowie künstliche Nisthilfen, die jene ersetzen können:

  5. Öffentlicher Natur- & Artenschutz:
Weißfaules Totholz + Lehmwand
Weißfaules Totholz + Lehmwand: Nisthilfen vor allem für Pelzbienen, auch für Mauer- & Blattschneiderbienen

Künstliche Nisthilfen vor allem für Totholz besiedelnde Solitärbienen sind unter Bienenfreunden und Gartenbesitzern sehr beliebt; ehrlicherweise muß aber gesagt werden, daß ihr Zweck bzw. Effekt in erster Linie ein umweltpädagogischer ist, also nur indirekt im Artenschutz besteht: Die Bienenarten (und übrigens auch Vogelarten), denen wir mit Nisthilfen in unseren Gärten helfen, sind in der Regel gar nicht gefährdet. Dennoch sollte man solche Nisthilfen als Ersatz für natürliches Totholz anbieten – nicht jeder hat im Garten eine Baumruine, die langsam zerfällt und u. a. von Bienen besiedelt wird, und nicht jeder traut sich, sie unter den mißbilligenden Augen eines Nachbarn stehen zu lassen ...

Materialien, die Solitärbienen als einfache Nisthilfen dienen können, gibt es viele: mürbes oder morsches, löchriges Altholz, spezielle gelochte Ziegel bzw. Lochsteine, Lehm, den man zu einer Wand aufschichten kann, Stengel, die man einfach nur stehen läßt oder abschneidet und an einen Zaun bindet oder schraubt etc. Man findet solches Material in der eigenen Garage oder beim Abriß eines alten Hauses oder im Handel.
    Geeignete Flächen für den Schutz vor allem der vielen erdbewohnenden Bienenarten gibt es auch: den eigenen Garten, die Außenanlagen eines Kindergartens oder einen Schulgarten, nicht zuletzt den Balkon. Und auch interessierte Bienenfreunde und mögliche Mitstreiter gibt es meist viel mehr als gedacht – selbst unsere Großeltern, die Mitglieder der Weltkriegsgeneration, können sich oft noch an selbstgebastelte Hartholz-Nisthilfen erinnern, die sie vor über einem halben Jahrhundert aufgehängt haben!

Achtung: Hinter einigen der folgenden Seiten verbergen sich weitere Seiten mit Bauanleitungen, die jeweils durch waagerechte grüne Pfeile (Zu Folgeseiten ...) erreichbar sind. Und egal, welche Nisthilfen Sie bauen oder kaufen: Diese sind nicht zu "pflegen", die Nistgänge also nicht im Herbst oder Frühjahr zu öffnen und zu putzen! Näheres finden Sie unter Handhabung der Nisthilfen "Handhabung/Pflege der Nisthilfen".

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